Möchten Sie das medizinisch Notwendige
oder lieber das medizinisch Sinnvolle?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen außer im sichtbaren Zahn-Bereich (z.B.:Schneidezähe ) nur die Kosten für Amalgamfüllungen. Da diese aus Quecksilberlegierungen bestehen, hat es in Deutschland immer wieder Diskussionen, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit gegeben.
Alternative Materialien für Füllungen sind vorhanden, aber die Mehrkosten für z.B. Komposit- oder Keramikfüllungen muss der Patient selber tragen. Hier bieten viele Zahnzusatzversicherungen 100% Kostenübernahme.
Implantate sind Privatleistung und nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten. Es wird lediglich ein Festzuschuss zum neuen „Zahn“ an sich gezahlt. Trotzdem bewegt sich der Eigenanteil für ein Zahnimplantat nicht selten über tausend Euro. Die Absicherung dieser hochwertigen Zahnersatzbehandlung ist in einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung enthalten.
Die Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen eine Kassenleistung, besonders bei der Behandlung der hinteren Backenzähne. Es müssen diverse Bedingungen erfüllt sein, damit es eine Kostenübernahme gibt.
Wenn der Erhalt des Zahns aus Sicht des Zahnarztes, mittels einer Wurzelbehandlung als möglich angesehen wird, aber die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet, muss der Patient, wenn er die Behandlung wünscht, die Kosten aus eigener Tasche zahlen. In dem Fall bieten viele Zahnzusatzversicherungen 100% Kostenübernahme.
Ob Sie monatlich 5 Euro oder 50 Euro investieren wollen. Als unabhängier Versicherungsmakler mit Zugriff auf unzählige Versicherer sowie Tarife, finden wir für Sie die passende Absicherung nach ihren Wünschen und Bedürfnissen.
© 2018 Finanzberatung Falb - Impressum